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Barrierefreies Webdesign & Entwicklung
NACHHALTIG, ZIELGRUPPENGERECHT, STANDARDISIERT
Websites, Apps & Co. nach WCAG
Ab 2025 gilt für viele Website- oder Appbesitzer mit B2C Kunden das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dadurch wird sichergestellt, dass die Inhalte für jeden zugänglich sind.
Barrierefreiheit bedeutet für uns nicht nur Einhaltung von Standards, sondern das Schaffen echter Nutzererlebnisse für Menschen mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen.
Als Agentur gestalten wir moderne Weblösungen, die keine Grenzen kennen. Lassen Sie uns gemeinsam eine digitale Welt schaffen, die wirklich jeden erreicht.
Cooler Nebeneffekt: wir steigern damit auch das SEO-Ranking!
Optimierung statt Grunderneuerung
beratung
Umfassende Beratung zum Umbau oder Optimierung nach aktuellen Standards (z.B. WCAG)
analyse
Erstanalyse und -Bewertung der Systeme und Spezialtools (Karten, Shops) inkl. Sichtung der Medien (Video, Audio, Bild, PDF, Grafiken)
konzeption
Erstellung eines barrierefreien Konzepts im Einklang mit dem hauseigenen CD/CI.
Technische Umsetzung
Semantische Strukturierung, Screenreader- und Tabulatornavigation, Auszeichnung durch Aria-Labels
DEISGN
Optimierung von Schriften & Kontrasten, barrierefreies Farbkonzept, Betonung von Buttons und Links
Qualitätssicherung
Sorgfältige Prüfung zur Einhaltung der Standards, Barriere-freiheitserklärung und Testing via Wave, Lighthouse & Co.
Darauf kommt es an
MOTORISCH
Vollständige Bedienung mit der Tastatur inkl. Tastaturkürzel
VISUELL
Hohe Kontraste, skalierbare Schriften, Alt-Texte für Medien
AUDITIV
Untertitel, visuelle Hinweise, Trans-skription, Aria-Labels
KOGNITIV
Strukturierte Inhalte, leichte Sprache, einfache Navigation
FAQ
Das Gesetzt gilt für öffentliche Stellen des Bundes, aber auch de Landes. Dazu zählen u.a. Zweckverbände, Stiftungen, Personen, Hochschulen, Sozialversicherungen, IHK und Websites des Öffentlicher Nahverkehrs und Personenbeförderung.
Grundsätzlich sollten auch Systeme von Drittanbietern barrierefrei sein. Ist ein eingebundenes System von einem Drittanbieter nicht barrierefrei, so muss dies in der Barrierefreiheitserklärung vermerkt werden.
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss folgende Punkte abdecken:
1. Erklärung zur Barrierefreiheit der Website/App (u.a. Hinweis auf Inhalte, die (noch) nicht barrierefrei sind)
2. Feedbackmechanismus (Möglichkeit zur Interaktion)
3. Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG
Unsere Referenzen
Unser Portfolio besteht aus jahrzehntelanger Erfahrung in der Gestaltung und Umsetzung von Websites, Portalen, Applikationen, Backends und Spezial-Tools. Wir stehen für eine vollständige und nachhaltige Inhouse-Entwicklung, die sich sehen lassen kann.
Herr Sascha Dorow
+49 (0)30 802 083 79-1
[email protected]
Kontaktieren Sie uns gern für eine Beratung oder ein Angebot für Ihre Ausschreibung. Innerhalb von 1-2h melden wir uns zurück. Soll es noch schneller gehen, rufen Sie uns an: 030/802 083 79-0 oder vereinbaren Sie jetzt online einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie!